Sieben gute GründeKonflikte und Katastrophen stellen Helfende oft vor schwierige Situationen, in denen kurzfristig Entscheidungen getroffen werden müssen. Darum orientiert sich die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung an einigen grundsätzlichen Handlungsregeln, um überall, immer effektiv und von allen anerkannt Hilfe leisten zu können.
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M enschlichkeit U nparteilichkeit N eutralität U nabhängigkeit F reiwilligkeit E inheit U niversalität |
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter den Völkern.
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.
Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaft zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
In jedem Land kann es nur eine einzige nationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung geben. Sie muss allen offenstehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle nationalen Gesellschaften die gleichen Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.
Verkündet auf der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien und aufgenommen in die Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung 1986 in Genf.
Kommentar: Dr. Daniel Meynen, Landeskonventionsbeauftragter Badisches Rotes Kreuz
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